Gerichte urteilen Versicherer machen weiter
Seit Jahren stärken höchste Gerichte wie der BGH oder EuGH die Rechte von Lebensversicherten. Sie erklären Klauseln für unzulässig, kippen Belehrungen und machen den Weg für Rückforderungen frei. Doch während die Urteile eindeutig sind, agieren viele Versicherer so, als ginge sie das alles nichts an. Verträge werden nicht automatisch geprüft, Rückzahlungen blockiert, Kunden hingehalten. Wer sein Recht will, muss es sich selbst holen – oft gegen erheblichen Widerstand. Wir zeigen, was die Urteile wirklich bedeuten, wie sich Versicherer weiter verweigern und was Sie jetzt tun können.
Überblick wichtiger BGH‒/EuGH‒Urteile
EuGH‑Entscheidung (2019: Az. C‑355/18 u. a.)
Der Europäische Gerichtshof entschied: Die gesetzliche Begrenzung auf den Rückkaufswert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung benachteiligt Versicherte. In solchen Fällen können demnach weitergehende Ansprüche bestehen beispielsweise auf Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge sowie gegebenenfalls zusätzlicher Nutzungen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall und der konkreten Vertragslage ab.
BGH, Urteil vom 19. Juni 2024 IV ZR 401/22
Der BGH bekräftigt: Auch Jahre nach Abschluss einer Lebens‒ oder Rentenversicherung ist der Widerruf bei fehlerhafter, unzureichend hervorgehobener Belehrung weiterhin zulässig.
BGH, Urteil vom 11. Dezember 2024 IV ZR 191/22
Versicherungsnehmer haben das Recht auf Rückabwicklung inklusive Kursgewinnen, sogar nach dem Widerruf! Dies gilt insbesondere bei fondsgebundenen Policen.
BGH, Urteil vom 18. September 2024 IV ZR 45/23
Der BGH stärkt weiter Ihre Position bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen Rückabwicklungen betroffener Verträge sind möglich.
Was bedeutet das konkret für Verbraucher?
  • Ihr Widerrufsrecht läuft nicht einfach ab, wenn eine Belehrungsform wie deutliche Hervorhebung fehlt.
  • Auch nach Kündigung oder Ablauf gilt: Eine fehlerhafte Belehrung kann den Weg für eine Rückforderung öffnen.
  • Versicherer müssen Ihnen Kapital inklusive Nutzungsersatz (z. B. Zinsen, Wertsteigerung) zustehen lassen.
  • Das ist kein juristischer Trick, sondern inzwischen klare Rechtslage.
Was ändert sich und was bleibt beim Alten?
Was sich verbessert hat:
  • Ihre Rechte werden seit diesen Urteilen deutlich gestärkt – selbst bei langen Vertragslaufzeiten!
  • Sie können auch abgeschlossene oder gekündigte Verträge rückabwickeln.
Was sich leider nicht geändert hat:
  • Versicherer reagieren nicht automatisch: Sie müssen aktiv sein.
  • Die Prozesse sind oft lang, kompliziert und mit Aufwand verbunden.
  • Beweislast und Dokumentation bleiben bei Ihnen – ohne Gutachten und juristische Unterstützung kaum möglich.
Warum Rückforderung trotzdem kein Selbstläufer ist
Versicherer verweisen auf Verjährung, Verwirkung oder Einrede des Diesseitsverlusts – diese sind bei längerfristigen Verträgen schwer erreichbar.
Teilweise setzen sie auf prozessuale Verzögerung: Zwischen Bescheid und Widerspruch vergehen wertvolle Monate.
Viele Versicherte sind passiv – oder lassen sich durch widersprüchliche Kommunikation verunsichern.
Darum ist Privatinitiative ohne fundierte Beratung riskant – hier braucht es Ihr Hebel: eine strukturierte Prüfung durch Profis.